Unsere AGB´s für die Seminare, Ausbildungen und Trainings in unserer Akademie:
1. Der Vertrag wird über den angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um zwölf Monate, falls er nicht mindestens sechs Wochen vor Ablauf von einer der Versicherungsparteien schriftlich gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
2. Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernde bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, oder eine Schwangerschaft. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt vier Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest oder ähnlichen angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch die SK1 Akademie kann aus wichtigem Grund kündigen.Bei Verstößen gegen die allgemein anerkannten Anstandsregeln, die Hausordnung oder Punkte dieses Vertrages kann die SK1 Akademie den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall verpflichtet sich das Mitglied 80 % der bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages fällig werdenden Monatsbeiträge als Schadensersatz zu bezahlen.
3. Der Vertrag kann auch aus wichtigem Grund stillgelegt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine zeitweilige Erkrankung oder ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel. In beiden Fällen muss die Dauer mindestens vier Wochen überschreiten sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Ein Attest bzw. die Bestätigung des Arbeitgebers muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden nach Wiedereintritt angerechnet.
4. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtung der SK1 Akademie nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen.
5. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig und werden per Lastschrift eingezogen. Bankrechtssenaten sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von fünf Euro fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist der SK1 Akademie unverzüglich mitzuteilen.
6. Sobald das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich die SK1 Akademie eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.
7. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach jeder Verlängerung der Nutzungsvereinbarung die Mitgliedsgebühr angehoben werden kann, und zwar nach dreimonatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten. Die Vorankündigung der Gebühr gilt für mindestens ein Jahr.
8. Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen der SK1 Akademie zu den offiziellen Trainingszeiten zu benutzen. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderung hierbei bleiben vorbehalten. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
9. Die SK1 Akademie behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.
10. Bei Verlust oder Beschädigung des Mitgliedsausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von zehn Euro für das ausstellen eines neuen Ausweises fällig.
11. Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachte Wertgegenstände und Bekleidung.
12. Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisung der Instruktoren ist stets Folge zu leisten. Der Nutzer haftet für sämtliche durch ihn verursachten Schäden.
13. Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es Sport gesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied vor der Anmeldung ein Arzt zu konsolidieren. Die SK1 Akademie kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die SK1 Akademie keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und das Training auf eigene Gefahr erfolgt.
14. Die SK1 Akademie hat keine Unfallversicherung für seine Mitglieder abgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt im Ermessen des Mitgliedes, wird aber empfohlen. SK1 Akademie hat das Mitglied darauf hingewiesen, dass es sich zu einer Kontakt Sportdisziplin anmeldet, bei der Verletzung nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
15. Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatz Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen die SK1 Akademie und deren Erfüllung bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
16. Das Mitglied verpflichtet sich alle Veränderung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dazu zählen Bank und Anschriftänderungen, Einleitung bzw. Abschluss von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sowie Einleitung der Vorermittlungen bzw. Abschluss von Disziplinarverfahren.
17. Das Mitglied wird drauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann. Insbesondere hat er/sie selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen
18. Durch die Teilnahme am Unterricht oder das Erreichen einer Graduierung erwirbt das Mitglied nicht das Recht SFS in selbständiger Weise zu unterrichten. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.
19. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen diesen Vertrages vereinbart ist. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung und den Öffnungszeiten an. Gerichtsstand ist Ansbach.
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